Vorsorgevollmacht
Durch eine Vorsorgevollmacht erhält der Bevollmächtigte ein Entscheidungsrecht in allen persönlichen Angelegenheiten in einem Umfang, wie es dem Vollmachtgeber bei vollständiger Entscheidungs- und Handlungsfreiheit zustehen würde.
In der Regel umfasst eine Vorsorgevollmacht Entscheidungen aus dem persönlichen Bereich und auch bezüglich des Vermögens des Vollmachtgebers:
1. Gesundheitsfürsorge
2. Vermögensverwaltung
3. Regelung über Aufenthalt in einem Krankenhaus oder Pflegeheim
4. Das Recht auf Einsichtnahme in die Krankenakten
5. Besuchsrechte
6. Mitbestimmungsrecht des Bevollmächtigten in Fragen bezüglich der Heilbehandlung
Als Bevollmächtigter sollte stets jemand ausgewählt werden, der das Vertrauens des Vollmachtgebers genießt. Bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht können durch mich entsprechende Vorschläge unterbreitet werden. Die Vorsorgevollmacht kann als Entwurf gefertigt und gemeinsam überarbeitet werden.
Um eine größere Rechtssicherheit zu erlangen, empfehle ich eine notarielle Beurkundung der jeweiligen Vollmacht. Der gemeinsam bearbeitete Entwurf bietet dann hierzu die Grundlage.
Jede Vorsorgevollmacht sollte im zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden.